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Analyse · KI, Wirtschaft und Energie ·

Ein Stromanschluss ist noch kein Rechenzentrum

Die künstliche Intelligenz braucht immer mehr Rechenleistung. In Europa werden deshalb neue Rechenzentren geplant, und zwar in einer Größenordnung, die Stromnetzbetreiber zunehmend vor Probleme stellt. Doch zwischen einem angemeldeten Strombedarf und einer tatsächlich gebauten Anlage liegt ein erheblicher Unterschied. Deutschland hat seine Vergaberegeln bereits geändert.

Verantwortlicher Redakteur: Matthias Heyder · Veröffentlicht

In der italienischen Lombardei ist etwas Bemerkenswertes passiert. Seit Juni gilt dort ein Gesetz, das den Bau neuer Rechenzentren ordnen soll. Vier Monate später muss die Regionalregierung bereits über eine Verschärfung nachdenken.

Mehr als 60 Anträge sind inzwischen eingegangen. Zusammen sehen sie eine Anschlussleistung von rund elf Gigawatt vor. Würden sämtliche beantragten Kapazitäten tatsächlich entstehen und entsprechend ausgelastet betrieben, könnten die Anlagen nach Schätzungen der Region jährlich etwa 90 Terawattstunden Strom verbrauchen.

Die Lombardei benötigt gegenwärtig insgesamt rund 65 Terawattstunden im Jahr.

Die Zahlen stammen aus einem Reuters-Bericht vom 15. Oktober 2026. Für den 19. Oktober sind Vorschläge zur Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. Landwirtschaftliche Flächen sollen noch stärker geschützt, ehemalige Industriestandorte bevorzugt werden. Auch beim Wasserverbrauch will die Region genauer hinsehen.

Das Auffällige an den Zahlen ist weniger ihre Größe als die Frage, was sie überhaupt beschreiben.

Elf Gigawatt sind beantragte Kapazität. Sie sind weder elf Gigawatt tatsächlich angeschlossener Verbraucher noch ein verlässlicher Maßstab für den späteren Stromverbrauch.

Zwischen Antragstellung und laufendem Betrieb liegen Grundstückskauf, Genehmigungen, Finanzierung, Bauarbeiten und die Beschaffung der technischen Ausstattung. Bei Rechenzentren kommen leistungsfähige Kühlanlagen und ein möglichst ausfallsicherer Stromanschluss hinzu.

Manche Vorhaben scheitern bereits an einzelnen dieser Voraussetzungen.

Trotzdem müssen sich Netzbetreiber mit den beantragten Leistungen beschäftigen. Sie können nicht einfach abwarten, ob aus den eingereichten Unterlagen irgendwann Gebäude werden.

Die Nachfrage wächst schneller als die Infrastruktur

Die Internationale Energieagentur IEA hat ihre Prognosen im April 2026 aktualisiert.

Demnach verbrauchten Rechenzentren weltweit 2025 rund 485 Terawattstunden Strom. Für 2030 erwartet die Organisation etwa 950 Terawattstunden. Das entspräche ungefähr drei Prozent der weltweiten Stromnachfrage.

Besonders stark soll der Verbrauch jener Rechenzentren zunehmen, die auf künstliche Intelligenz spezialisiert sind. Ihr Strombedarf könnte sich innerhalb dieses Zeitraums verdreifachen.

Dabei werden einzelne KI-Anwendungen gleichzeitig effizienter. Die benötigte Energie pro Aufgabe sinkt durch bessere Hardware und Software erheblich. Allerdings wächst die Zahl der Anwendungen. Anspruchsvollere KI-Systeme übernehmen zunehmend Aufgaben, für die mehrere Rechenschritte erforderlich sind.

Die IEA beschreibt deshalb eine Entwicklung, bei der technische Effizienzgewinne mit einem insgesamt steigenden Strombedarf einhergehen.

Deutschland ist von dieser Entwicklung unmittelbar betroffen.

Nach Angaben der Bundesregierung lag der Strombedarf deutscher Rechenzentren und kleinerer IT-Installationen 2025 bei rund 21,3 Terawattstunden. Ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums prognostiziert für Rechenzentren 31 Terawattstunden im Jahr 2030. Für 2045 werden sogar 80 Terawattstunden erwartet.

Die Zahlen sind Prognosen, keine feststehenden Verbrauchsmengen. Sie hängen davon ab, wie sich die Nachfrage, die Technik und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickeln.

Bemerkenswert ist eine andere Auskunft der Bundesregierung.

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte sie im August 2026, dass ihr keine umfassende Übersicht über sämtliche geplanten oder bereits im Bau befindlichen Rechenzentren in Deutschland vorliegt. Viele Vorhaben sind private Investitionen. Informationen über einzelne Projekte erhält die Regierung teilweise nur in vertraulichen Gesprächen.

Eine vollständige öffentliche Bestandsaufnahme existiert demnach bislang nicht.

Wer zuerst kommt, bekommt nicht mehr automatisch den Anschluss

Beim deutschen Stromnetz hat sich im April 2026 bereits etwas verändert.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben für Netzanschlüsse an das Höchstspannungsnetz ein neues Verfahren eingeführt.

Bis dahin war grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung entscheidend. Wer zuerst einen vollständigen Antrag einreichte, wurde zuerst bearbeitet.

Nun sollen Projekte anhand ihres tatsächlichen Entwicklungsstands bewertet werden.

Zu den Kriterien gehören unter anderem gesicherte Flächen, der Genehmigungsstand, ein belastbares technisches Konzept und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

Die Netzbetreiber sprechen von einem Reifegradverfahren.

Hintergrund ist eine außergewöhnlich hohe Zahl von Anschlussbegehren. Ende 2025 lagen den Übertragungsnetzbetreibern insgesamt 717 Anträge mit einer beantragten Leistung von etwa 270 Gigawatt vor. Der mit Abstand größte Teil entfiel auf Batteriespeicher. Rechenzentren sind also keineswegs allein für die überlasteten Antragsverfahren verantwortlich.

Die neue Regelung soll verhindern, dass wenig entwickelte Vorhaben die Bearbeitung weit fortgeschrittener Projekte behindern.

Damit verändert sich auch die Kalkulation für Investoren.

Ein Unternehmen kann sich nicht mehr allein darauf verlassen, frühzeitig eine möglichst große Anschlussleistung anzumelden. Es muss nachweisen, dass das geplante Projekt tatsächlich realisierbar ist.

Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Im bisherigen Verfahren war dieser Zusammenhang allerdings weniger stark ausgeprägt.

Wer bezahlt den Ausbau?

Für die übrigen Stromkunden ist entscheidend, welche Kosten ein neues Rechenzentrum tatsächlich verursacht und wer sie trägt.

Große Verbraucher müssen grundsätzlich die Voraussetzungen für ihren Anschluss schaffen und sich im geltenden Rechtsrahmen an bestimmten Anschlusskosten beteiligen. Darüber hinaus können jedoch Investitionen in das vorgelagerte Stromnetz erforderlich werden.

Eine neue Leitung oder ein zusätzliches Umspannwerk dient möglicherweise mehreren Nutzern. Die Kosten lassen sich dann nicht ohne Weiteres einem einzelnen Rechenzentrum zuordnen.

Solche Investitionen können über regulierte Netzentgelte finanziert werden und damit mittelbar auch andere Verbraucher betreffen.

Daraus folgt allerdings nicht, dass jedes neue Rechenzentrum automatisch die Strompreise für private Haushalte erhöht. Zusätzliche Netznutzung kann bestehende Infrastruktur besser auslasten. Entscheidend sind Standort, Ausbaubedarf und die konkrete Kostenverteilung.

Auch die Internationale Energieagentur empfiehlt deshalb, Netzanschlussverfahren zu verbessern und die Kosten für erforderliche Erweiterungen möglichst verursachungsgerecht zu verteilen.

Es wäre wirtschaftlich wenig überzeugend, Infrastruktur für zahlreiche Vorhaben zu errichten, die später nie verwirklicht werden.

Ebenso problematisch wäre es, tatsächlich finanzierte und baureife Projekte jahrelang warten zu lassen, weil die verfügbaren Anschlusskapazitäten bereits durch andere Anträge beansprucht werden.

Auch der Standort muss etwas davon haben

Rechenzentren werden häufig als Voraussetzung für digitale Souveränität beschrieben. Daran ist zunächst wenig auszusetzen.

Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen benötigen leistungsfähige IT-Infrastruktur. Wer sämtliche Rechenleistungen aus dem Ausland beziehen muss, schafft zusätzliche Abhängigkeiten.

Im September 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium deshalb ein europäisches Fördervorhaben für verteilte Recheninfrastruktur auf den Weg gebracht. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen dadurch leichter Zugang zu moderner Rechenleistung erhalten.

Für eine Standortkommune stellt sich die Sache etwas anders dar.

Ein großes Rechenzentrum beansprucht Flächen und erhebliche elektrische Anschlussleistung. Es benötigt während der Bauphase zahlreiche Fachkräfte. Im späteren Betrieb ist der Personalbedarf dagegen, gemessen an manchen klassischen Industrieanlagen, vergleichsweise begrenzt.

Ob eine Kommune dauerhaft profitiert, hängt deshalb nicht allein von der Investitionssumme ab.

Wichtig sind die tatsächlich entstehenden Arbeitsplätze, kommunale Steuereinnahmen, die Nutzung vorhandener Gewerbeflächen und mögliche zusätzliche Infrastrukturkosten.

Auch die Abwärme kann einen wirtschaftlichen Nutzen haben. Rechenzentren produzieren sie praktisch ständig. Sie für Wohngebäude oder andere Verbraucher nutzbar zu machen, setzt jedoch geeignete Abnehmer, Leitungen und eine tragfähige Wirtschaftlichkeitsrechnung voraus.

Ein auf dem Papier verfügbares Wärmepotenzial ist noch keine funktionierende Fernwärmeversorgung.

Die eigentliche Bewährungsprobe

In der Lombardei haben sich inzwischen Anwohner gegen einzelne Rechenzentrumsprojekte organisiert. Anfang Oktober gab es in Rho bei Mailand Proteste gegen eine geplante Anlage. Die Regionalregierung reagiert nun mit dem Versuch, die Standortentwicklung stärker zu steuern.

Deutschland steht vor vergleichbaren Abwägungen, auch wenn sich die konkreten Standortbedingungen unterscheiden.

Die Nachfrage nach Rechenleistung wird voraussichtlich weiter wachsen. Gleichzeitig konkurrieren Rechenzentren mit Industrieunternehmen, Batteriespeichern und anderen großen Verbrauchern um Netzanschlüsse.

Das neue deutsche Reifegradverfahren ist deshalb ein sinnvoller Ansatz. Es verändert allerdings zunächst die Auswahl der Projekte. Zusätzliche Stromleitungen oder Transformatoren entstehen dadurch noch nicht.

Eine offene Frage bleibt außerdem, wie zuverlässig die angemeldeten Kapazitäten den künftigen Strombedarf abbilden. Ohne brauchbare Daten besteht die Gefahr, dass Netzplanungen entweder zu knapp ausfallen oder erhebliche Investitionen an einer Nachfrage ausgerichtet werden, die später geringer ist als angekündigt.

In der Lombardei reichen bereits die eingereichten Anträge aus, um die politischen Regeln nach vier Monaten erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Es wäre hilfreich, wenn man in Deutschland nicht erst nach dem Bau des nächsten Umspannwerks genauer wüsste, welche Projekte tatsächlich entstehen sollen.

Quellen und Einordnung

  1. Reuters – Italy's Lombardy to revise data centre law next week after application surge — 15.10.2026; Anträge, Strombedarf und Gesetzesänderung
  2. IEA – Key Questions on Energy and AI — Prognose des globalen Rechenzentrumsstromverbrauchs
  3. TransnetBW – Reifegradverfahren für Netzanschlussanträge — 05.02.2026; Verfahren, 717 Anträge und 270 GW
  4. TransnetBW – Reifegradverfahren — Verfahrensdetails und Anschlusskosten

Korrekturen

Keine Korrekturen.

Mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionelle Verantwortung und Veröffentlichungsfreigabe: Matthias Heyder.